Siedlungsränder sind oftmals zufällige und kaum geplante Räume zwischen bebauter und unbebauter Landschaft. Sie zeichnen sich durch lockere Bebauung – eingeschossige Wohngebiete oder Gewerbeflächen – mit vergleichsweise hohem Grünflächenanteil auf. Sie spielen eine große Rolle in der Frischluftzufuhr für innere, verdichtete Baubereiche und können Hotspots der Artenvielfalt sein (z.B. Obstbaumwiesen). Der Übergangsraum sollte daher als lebendige (Siedlungs-) Wachstumsgrenze verstanden werden, der für Mensch und Natur in Wert belassen/gesetzt wird.
Was hindert an einer Inwertsetzung?
Zuständigkeit nicht geklärt: Planungen enden häufig an den Grenzen des Planungsraums, da für grenzüberschreitende Planungen oftmals der Auftrag fehlt. Wer darf über den Grenzraum bestimmen? Wer ist hier zuständig?
Angst vor naturschutzrechtlichen Einschränkungen: Wird der Siedlungsrand naturschutzfachlich aufgewertet (oder der Lebensraum als naturschutzfachlich wertvoll definiert), werden spätere Entwicklungsoptionen eingeschränkt. Gesetzte Bäume, Feuchtgebiete und andere Biotope wirken unverrückbar. Ein undefinierter Raum bietet mehr Freiheiten.
Welche Akteure könnten Interesse an den Siedlungsrändern haben: